Ereignisse zwischen den Weltkriegen
Veränderung der Gemeindeverfassung
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und der politischen Umwälzung, welche die Niederlage des deutschen Heeres mit sich brachte, hörte in Wiesedermeer die alte Gemeindeverfassung mit der aus den Besitzern von höchstens 37 Kolonaten bestehenden Gemeindeversammlung auf zu existieren. An ihre Stelle trat ein aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern zusammengesetzter Gemeinderat, dessen Mitglieder von allen mindestens 21 Jahre alten Gemeindebewohnern beiderlei Geschlechts gewählt werden konnten nach einem Verhältniswahlsystem, bei dem nicht nur die politischen Parteien, sondern auch andere Interessengruppen Listen von Gemeindegliedern mit sogenanntem passivem Wahlrecht zur Wahl vorschlagen und bei dem Wahlvorstand einreichen konnten. Heute wird bei den Bundestags- und den Landtagswahlen die Zahl der Sitze, die auf die verschiedenen Listen entfallen, nach der sogenannten D'Hondtschen-Berechnungsmethode bestimmt mit gewissen Abweichungen, die auf der sogenannten Personenwahl beruhen. Diese Methode eignet sich aber nur für Wahlen mit Hunderttausenden oder Millionen von Wählern und wegen der Personenwahl mit vielen Wahlkreisen, nicht aber für Dörfer wie Wiesedermeer. Wenn z. B. in einer Gemeinde 200 Wähler einen Gemeinderat von 24 Mitgliedern so gewählt haben, daß für die Liste A 105, für die Liste B 48, für die Liste C 25 und für die Liste D 22 Stimmen abgegeben wurden, dann ergibt sich nach dem D'Hondtschen Verteilungsverfahren, daß auf Liste A 8, auf Liste B 6 und auf die Listen C und D je 5 Sitze entfallen. Das ist ein ganz unmögliches Ergebnis, da nach der Gerechtigkeit die Liste A die absolute Majorität errungen haben müßte, da 105 Stimmen erheblich mehr sind als 48 + 25 + 22 = 95 zusammen. Die gerechte Verteilung der 24 Sitze ergibt sich nur bei folgender Rechnung. Auf eine abgegebene Stimme entfallen 24 : 200 = 12 :100 = 0,12 Sitze. Somit entfallen bei Liste A auf 105 Stimmen 105 0,12 = 12,6 Sitze, auf 48 Stimme~ 48 0,12 = 5,76, auf 25 Stimmen 25 0,12 = 3 und auf 22 Stimmen 22 0,12 = 2,64 Sitze. Berüdksichtigt man nur die ganzen Zahlen, dann entfallen auf Liste A 12, auf Liste B 5, auf Liste C 3 und auf Liste D 2 Sitze, zusammen 22 Sitze. Bei der Verteilung der fehlenden 2 Sitze kommt es auf die Dezimalbrüche bei der Sitzverteilung an, wobei berechnet werden muß, um wie viel Prozent der ganzen Zahl der Dezimalbruch vonp>
einer Stimme mehr entfernt ist. Beispiel: 13,6 :0,4 = 100 : x oder x = 0,4~100
13,6
0 24 100
= 2,94 ob.
Entsprechend gilt für Liste B =
4 17 0/0 und für Liste D 2,64
5,76 0,36
100
= 13,6 0/0 Sicher fällt Liste D aus. Da
2,96· 2 = 5,88
mehr sind als 4,17, entfällt von
184
den 2 noch zu verteilenden Sitzen
je einer auf die Listen A und B. Somit ist das Endergebnis: Liste A 13, Liste
B 6, Liste C 3 und Liste D 2 Sitze. Nunmehr besitzen 13 Mitglieder von der
Liste A die absolute Mehrheit.
Bei dem Gemeindevorsteher fiel die Stellenvermittlung weg,
weil für diesen Zweck die Arbeitsämter eingerichtet wurden, erst recht natürlich
die Meldepflicht der Militärurlauber. Im übrigen änderte sich bei den Aufgaben
des Gemeindevorstehers, des Beigeordneten und des Gemeindedieners wenig.
Vergrößerungen von Kolonaten und des Grundbesitzes anderer
Gemeindebewohner durch Leegmoorflächen.
Im Jahre 1930 wurde nach vollständigem Abbau zahlreicher
Torfmoore eine Leegmoorfläche von 90,7711 Hektar unter zahlreiche
Grundbesitzer in Großwiesedermeer aufgeteilt. Es erhielten u. a. Leegmoorstücke
1. Diedrich
Gellermann, Hausnummer 34,
2. Johann
Fürst, Hausnummer 33,
3. Johann
Behrends, Hausnummer 8,
4. Hinrich
Otten, Hausnummer 18,
5. Friedrich
Gerdes Tjarks, Hausnummer 35,
6. Johann
Logemann, Hausnummer 32,
7. Hinrich
Habben, Hausnummer 39,
8. Hinrich
Groß, Hausnummer 54,
9. Gerd
Otten Dannemann, Hausnummer 10,
10. Heinrich
Behrends, Hausnummer 11,
11. Erich
Kleyhauer, Hausnummer 16,
12. Simon
Janssen Habben, Hausnummer 24,
13. Dirk
Decker, Hausnummer 41,
14. Heinrich
Focken, Hausnummer 56,
15. Peter
Südema, Hausnummer 52,
16. Jacob
David, Hausnummer 78,
17. Hermann
Dannemann, ein Bruder von Gerd Otten Dannemann im Hause Nr.
10, der noch mit im Hause Nr. 10 wohnte, aber im
Begriffe war, ein eigenes Kolonat zu beziehen, wovon bald näher die Rede sein
wird.
18. Hinrich
Buhr, Hausnummer 29,
19. Heinrich
Hülts, Hausnummer 21,
20. Theodor
Hülts, Hausnummer 53,
21. Heinrich
Dannemann, Hausnummer 5,
22. Ricklef
Thaden, Hausnummer 6,
23. Gerhard
Abels, Hausnummer 14,
24. Gerd
Janssen Hinrichs, Hausnummer 3,
25. Johann
Dannemann, Hausnummer 20,
26.
Hinrich Brunen, Hausnummer 37,
27. Gerd
Brunen, Hausnummer 46,
28. Adolf von
Heimburg, Hausnummer 44,
29. Gerd
Fochen, Hausnummer 9,
30. Johann
Groß, Hausnummer 19.
Der
Kaufpreis war bei der Vergrößerung von 1930 erheblich höher als bei der allgemeinen
Kolonatsvergrößerung von 1880, weil es sich nun nicht um Hochmoor, sondern um
Leegmoor handelte. Das zeigen folgende Beispiele:
1. Dietrich Gellermann kaufte 2,48 Hektar für
1320 Mark,
2. Johann Fürst kaufte 2,20 Hektar für 1320 Mark,
3. Johann Behrends kaufte 1,74 Hektar für 1120
Mark,
4. Friedrich Gerdes Tjarks kaufte 1,49 Hektar für
1120 Mark,
5. Johann Logemann kaufte 1,52 Hektar für 1120
Mark.
Der Erwerb der
Vergrößerungen wurde den Käufern durch die Zahlungsbedingungen erleichtert.
Die Erwerbsbedingungen lauteten:
§1 Der
Domänenfiskus verkauft aufgrund des Erlasses des Herrn Ministers für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten von den ihm gehörenden Parzellen 121/1
Kartenblatt 2 und 61/4 Kartenblatt 3 Trennstücke von 90,7711 Hektar nach
Maßgabe des vorgelegten Verteilungsplanes. Die genaue Bezeichnung der
Trennstücke und die Feststellung der Flächen erfolgt durch katastermäßige
Vermessung.
§2 Der Kaufpreis
wird in eine halbjährlich nachträglich zu zahlende Domänentilgungsrente
umgewandelt, welche einer 5 prozentigen Verzinsung und einer 1 ½ prozentigen
Tilgung des Restkaufgeldes entspricht. Die Tilgungsrente erlischt bei einer
regelmäßigen Zahlung mit Ablauf von 29~/12 Jahren. Sie ist in gleichen Raten am
1. Mai und am 1. November jeden Jahres fällig. Die erstmalige Zahlung erfolgt
am 1. November 1930. Wird der festgesetzte Zahlungstag nicht innegehalten, so
sind Stundungszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont zu
zahlen. Wenn ein Schuldner in Verzug gerät, d.h. bei nicht pünktlicher
Zahlung, wenn Stundung weder beantragt noch bewilligt ist, sind 5 ob über dem
jeweiligen Reichsbankdiskont zu entrichten. Als Höchstsätze werden vereinbart
für den Fall der Stundung 9 % und bei
Verzug 12 %. Die Domänentilgungsrate kann durch Kapitalzahlung abgelöst werden.
Diese ist nur zu einem 1. Mai zulässig nach vorheriger Kündigung, die drei
Monate vorher erfolgen muß. Die zu zahlenden Ablösungsbeträge ergeben sich aus
der beigefügten Tabelle. Zur Sicherung der vorstehenden Ansprüche des Domänen
fiskus bewilligt und beantragt der Erwerber die Eintragung einer Reallast in
das Grundbuch.
§3 Die Unterhaltung des Vorfluters W
und der in oder an der verkauften Fläche liegenden Wege und Gräben nebst
Durchlässen liegt den Anliegern ob. Die Verpflichtung hierzu ist durch
Eintragung einer Reallast zugunsten der Gemeinde Wiesedermeer zu sichern.
Werden die Wege zu öffentlichen Wegen erklärt, so ist der Käufer verpflichtet,
auf Verlangen der Gemeinde die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Wegeunterhaltung
nach dem Anschlußprinzip im Sinne des ~ 29 des Hannoverschen Wegegesetzes vom
18. Juli 1851 zu übernehmen. Wenn zur Wegeunterhaltung eine Genossenschaft
gebildet wird, ist der Käufer zum Beitritt verpflichtet.
§4 Die Käufer des Planes 23, 27, 29, 37 und 47 sind
verpflichtet, von der übernommenen Fläche jährlich 1/4 zu kultivieren bei
Vermeidung einer Vertragsstrafe von 20 Mark.
$5 Alle Käufer sind verpflichtet, das übernommene
Grundstück ordnungsmäßig zu düngen.
§6 Die
Grundstücke werden nur als Kolonatsvergrößerungen verkauft. Der Käufer ist
verpflichtet, alle Lasten und Auflagen, die infolge einer Ansiedlung auf der
Kolonatsvergrößerung zur Regelung der öffentlichrechtlichen Angelegenheiten wie
Gemeinde, chule, KircShe, Wege und Entwässerung notwendig sind, selbst zu
tragen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit des Inhalts zugunsten der Gemeinde eintragen zu lassen, daß die
Errichtung von Wohngebäuden auf der Kauffläche der besonderen Genehmigung der
Gemeinde bedarf.
Die Entwässerung der Heidfeld- und
Leegmoorstücke hat heute ihre ursprüngliche Bedeutung verloren, und zwar durch
das Ansiedeln von Industriebetrieben, die viel Wasser verbrauchen. Ein
Industriewerk produziert Material für den Bau von Teermakadamstraßen für den
Autoverkehr. Der Betrieb hat großen und dauernden Bedarf an Sand, den er in der
Nähe mit einer Maschine tief aus dem Boden herausholt. Die dabei entstehenden
tiefen Kuhlen füllen sich von Großwiesedermeer her, das von jeher über Upschört
entwässert wurde, mit Grundwasser. Dieser Grundwasserentzug geht fortgesetzt
weiter vor sich, so daß in Großwiesedermeer jetzt die Gefahr übermäßiger
Austrocknung des Bodens besteht statt zu großer Feuchtigkeit. Dies gilt nicht
für den in Kultur genommenen Moorboden. Hier bleibt das Problem der
Entwässerung bestehen. Die preußische Domänenverwaltung hat vor einer Reihe von
Jahren ein Merkblatt über die Kultivierung von Hoch- und Leegmoor
herausgegeben mit sechs verschiedenen Abschnitten, von denen der erste die
Unterhaltung der Entwässerungsgräben und der Drainageröhren behandelt. Es
heißt hier:
Die Vorfluter
regelmäßig jährlich zweimal räumen, besonders im Herbst. Wasserstand in
Vorflutern und Gräben, soweit er nicht zur Anfeuchtung des Bodens dort zeitweise
angestaut werden muß, so tief halten, daß die Drama geausmündun gen frei
liegen. Den Aushub nicht auf den Grabenrändern liegen lassen, sondern
abtrocknen lassen zur Beseitigung von Unebenheiten von Flächen.
Die Gründung der Kolonie Neuwiesedermeer
In den letzten Jahren der
Weimarer Republik entstand mitten im Kollrunger Hoch-moor als
dritte Ortschaft der Gemeinde Wiesedermeer die Kolonie Neuwiesedermeer. Sie
wurde wie die ältere Hochmoorkolonie Marcardsmoor von der preußischen
Domänen-verwaltung als Hochmoorkolonie angelegt. Die Kolonisten erhielten ihr
Land als Grün-land zugewiesen. Neuwiesedermeer war aber viel kleiner als
Marcardsmoor. Die Häuser wurden von vornherein als ziemlich große Bauernhäuser nach
ostfriesischer Art gebaut. Die Kolonate mit den Häusern erhielten die
Kolonisten von Anfang an als volles Eigentum mit der Beschränkung, daß ihre
Veräußerung der Genehmigung der Domänenverwaltung bedurfte. Die Kolonie
Neuwiesedermeer lag nicht an einem Kanal, sondern an einem von der
Domänenverwaltung angelegten Wege, der die Kolonie mit Groß- und mit Kleinwiesedermeer
verband und parallel zum Ems-Jade-Kanal in einem Abstand von etwa 2,5 Kilometer
verlief. Die Kolonate wurden tüchtigen und ehrsamen Kolonisten zugewiesen, zum
Teil Söhnen von Großwiesedermeerer Kolonisten. Die Kolonate waren von Anfang an
größer als die urspünglichen Kolonate in Marcardsmoor. Söhne von Kolonisten
aus Großwiesedermeer waren Hermann Dannemann, Sohn des ehemaligen Gemeindevorstehers
Gerd Otten Dannemann und seiner Ehefrau Maria geborene Eilers, ferner zwei
Söhne meines Vetters Heinrich Behrends im Hause Nr.11, die Habbe und Hinrich
Behrends hießen. Ersterer fiel im Zweiten Weltkrieg. Er war aber schon verheiratet,
bevor er zum Militär eingezogen wurde. Ein Sohn von ihm bewirtschaftet heute
das Kolonat. Hinrich Behrends war der ältere von den zwei Söhnen von Heinrich
Behrends und Helene geborene Müller, die ihren Vater und auch ihre viel später
gestorbene Mutter überlebten. Die Übertragung des Eigentums an die Kolonisten
in Neuwiesedermeer durch Auflassung und nachfolgende Eintragung in das
Grundbuch erfolgte erst nach der sogenannten Machtergreifung im Jahre 1933. Als
Beispiel folge der Hauptinhalt des Grundbuches für das Kolonat von Hinrich
Behrends gemäß einer Abschrift vom 9.2.1963.
Erbhof
Eingetragen in die Erbhofrolle von
Wiesedermeer Bl. 28.
Vermerkt auf Ersuchen des
Amtsgerichts in Wittmund vom 5.1.1938.
7.2.1938: Umgeschrieben am 28.
April 1933.
Hof gemäß der Höfeordnung,
eingetragen am 8.11.1954.
Erbhofnummer gelöscht am 2.11.1954.
Grundbuchinhalt
Band 111 Blatt 94.
Dieses Blatt ist an die Stelle des
wegen Unübersichtlichkeit des Grundbuchs geschlossenen Blattes
Ardorf Bd. Xiii Blatt 241 getreten.
Eingetragen am 28. April 1931.
Bestandsverzeichnis
Lfd. Nr. Gemarkung Hausnr.
Wirtschaftsart und Lage ha a qm
6. Wiesedermeer 65 Haus mit Garten,
Acker- und Grünland 5 77 44
7. Wiesdermeer Grün-
und Ackerland
mit
Torfstich 5 93 12
8. Wiesedermeer Grünland Collrungermoor 2 99 59
9. Wiesedermeer Wasserfluß - 1 24
10. Wiesedermeer Wasserfluß - 1 49
1. Abteilung: Bauer Hinrich Behrends.
2. Abteilung: Lasten und Beschränkungen.
Eine halbjährlich zu zahlende Domänentilgungsrente,
die erstmalig am 1. Mai 1933 mit 19,74 RM, vom 1. Mai 1936 an in Höhe von 57,75
RM und letztmalig am 1. Mai 1981 in Höhe von 48,09 RM fällig ist, für den
Domänenfiskus. Die Rente ist durch Kapitalzahlung ablösbar zum 1. Mai
beliebigen Jahres mit vorhergehender dreimonatiger Kündigung.
Veränderungen.
Umgewandelt in eine 4%ige
Domänentilgungsrente aus einem Restkaufgeld von 10255 RM des ursprünglichen
Kaufpreises von 11 212 RM + 2 098 RM nachträglicher staatlicher Ausgaben für
das Kolonat, die am 1. Mai und am 1. November bei nachträglicher Fälligkeit in
halbjährigen Raten von 205,10 RM erstmalig am 1. Mai 1938 und letztmalig mit 42
RM am 1. Mai 2014 zu zahlen sind.
Da auch
diese Rente ablösbar war, wurde sie im Jahre 1944 nach völliger Entwertung der
RM mit dem gesetzlichen Ablösungsbetrage abgelöst. Mit entsprechenden Zahlungen
lösten damals alle Kolonisten in Neuwiesedermeer die Domänentilgungsrate ab.
Abteilung III: Hypotheken.
4 000 Goldmark Darlehenshypothek für die Deutsche Siedlungsbank in
Berlin, jährlich zu verzinsen
mit 2 % vom 1.7.1935 bis 30.6.1936,
mit 3 % vom 1.7.1936 bis 30.6.1937, und
mit 4 % vom 1.7.1937 ab.
Die laufenden Nummern 1 bis 5 wurden im Grundbuch
gelöscht, weil bei ihnen als Gemarkung nicht Wiesedermeer, sondern Collrunge
angegeben war.
Bei Erhöhung des Reichsbankdiskonts steigen die Zinsen entsprechend bis
höchstens 10 0/o.
Der jeweilige Eigentümer unterwirft sich der sofortigen
Zwangsvollstreckung.
Die Erteilung eines Briefes ist ausgeschlossen.
Eine Goldmark = 1/2700 kg Feingold, mindestens 1 RM.
Veränderungen.
Gemäß § 11 des Gesetzes vom
1.12.1939 ab 1.12.1940 auf die Deutsche Landesrentenbank umgeschrieben. Am
8.5.1945 eingetragen, daß die Deutsche Landesrentenbank in der britischen Zone durch
den Custoden der britischen Zone in Holte Kreis Tecklenburg vertreten wird.
Die Goldmarkhypotheken wurden der von der
Domänenverwaltung gebauten Kolonistenhäuser wegen eingetragen. Auf Grund der Währungsgesetzgebung
der Bundesrepublik Deutschland wurden die von der früheren Deutschen
Siedlungsbank in Berlin gewährten und für sie im Grundbuch eingetragenen
Goldmarkhypotheken im Verhältnis 10:1 in DM umgestellt, während für die
verbleibenden 9/10 eine Hypothekengewinnabgabe
in DM entstand. Beide Rechte stehen der Rechtsnachfolgerin der Deutschen
Siedlungsbank und der im Jahre 1939 an ihre Stelle getretenen Deutschen Landesrentenbank,
nämlich der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank Anstalt des öffentlichen
Rechts in Bonn, zu mit der Geschäftsstelle Poppelsdorfer Allee 24. Für ihre
eingetragenen Hypotheken und Hypothengewinnabgaben sind nach dem Lastenausgleichsgesetz
die gleichen Leistungen an Zinsen und Tilgungsraten zu zahlen wie für die alten
Goldmarkhypotheken, natürlich jetzt in DM. Die heutigen Rechtsquellen sind das
Lastenausgleichsgesetz vom 4.8.1952 und die Bekanntmachung über die Neufassung dieses
Gesetzes vom 1.12.1965. Hypothek und Hypothekengewinnabgabe können in DM vom
Schuldner abgelöst werden.
Die moderne Hoch- und Leegmoorkultivierung in
Wiesedermeer
Lange vor der Gründung der Hochmoorkolonie Neuwiesedermeer
begann in den beiden alten Ortschaften Groß- und Kleinwiesedermeer die
Kultivierung von Hochmoor damit, daß die Kolonisten nach den Beobachtungen, die
sie über die Erfolge der unmittelbaren landwirtschaftlichen Nutzung von
Hochmoor in Marcardsmoor gemacht hatten, die ausgedehnten Vergrößerungen ihrer
Kolonate um billig erworbene Hochmoorflächen nach und nach in Kultur nahmen.
Dies begann schon vor dem Ersten Weltkriege; in größerem Umfang wurde die
Hochmoorkultivierung aber erst nach dem Kriege durchgeführt. Die Wiesedermeerer
Kolonisten legten auf dem Hochmoor fast nur Weiden und Wiesen an. Die Wiesen,
die sie fern von ihren Kolonaten besaßen, wurden von ihnen teils verkauft,
teils durch Weiden von Jungvieh genutzt. Arthur Behrends z. B. verkaufte seine
Wiesen hinter Abbickhafe und bei Etzel und erwarb mit dem Erlös
bei Marcardsmoor eine Hochmoorfläche, die als Wiese schon angelegt war. Ihr
altes Land auf Sandboden konnten sie nun ganz zum Anbau von Getreide
und von Hackfrüchten verwenden, wobei sie den Ertrag wesentlich dadurch
steigerten, daß sie hier neben natürlichem Dünger Kunstdünger streuten.
Auf diese Weise wurden aus Kolonaten Bauernhöfe, die mit denen auf der Geest
und in der Marsch den Vergleich nicht zu scheuen brauchten. Allerdings war
diese Entwicklung nicht bei allen Kolonisten zu beobachten. Sie
erforderte bei den alten Kolonisten Intelligenz, Entschlußfreudigkeit und die
Bereitschaft und Möglichkeit, auf ihrem Land Kapital zu investieren zum Bau
größerer und moderner Häuser und zur Anschaffung moderne Landmaschinen wie Melkmaschinen,
Mähdreschern, Treckern, Stallreinigungsmaschinen usw. Diese Erfordernisse waren
in der Regel
nur
erfüllt, wo der Betriebsinhaber jung genug war oder bei höherem Alter den
Betrieb einem Sohn überlassen konnte, wenn der Vater auch formell Eigentümer
des Hofes blieb, wie es in solchen Fällen in Wiesedermeer üblich war.
Diejenigen Besitzer alter Kolonate, die sich an der modernen Entwicklung der
landwirtschaftlichen Betriebe nicht beteiligen konnten oder wollten, zumal wenn
sie unkultivierte Grundstücke verpachteten oder verkauften, wurden sogenannte
kleine Landwirte, zu denen auch einige später Zugezogene oder angesiedelte
überzählige Kolonistensöhne gehörten, die so viel Land bewirtschafteten, daß
sie davon leben konnten, anstatt als Lohnarbeiter oder selbständige
Handwerker oder Händler ihr Geld zu verdienen. Einige
Bauern gingen der Nachfrage wegen zur Schweinezucht im großen über, bei der die
Schweine verkauft wurden, bevor sie fett waren. Mehrere
bauten der Schweinezucht wegen hinter oder neben der Scheune Nebengebäude mit
Schweineställen. Sie mußten eine Frau heiraten, die in der Landwirtschaft groß
geworden war und nicht davor zurückschreckte, im landwirtschaftlichen Betrieb
mit Hand anzulegen. Die Mitarbeit der Frau war besonders wirksam, wenn im Hause
eine Mutter, Schwiegermutter oder Stiefmutter des jungen Bauern lebte, die den
Haushalt führen und die Kinder versorgen und beaufsichtigen konnte. Wenn die
Weiden für die Milchkühe nicht nahe bei dem Hause lagen, blieben die Kühe bis
zum Winter Tag und Nacht draußen und wurden auf der Weide gemolken, von der die
Milch mit dem Trecker in ,,Bummen“ nach Hause transportiert wurde. So gut wie
alle großen Bauern besaßen neue und modern gebaute Häuser mit entsprechendem
großen Binnerend mit mehreren Schlafzimmern. Hier gab es keine Butzen und auch
in der Küche kein offenes Herdfeuer mehr. Dieses wurde durch einen Kochherd
ersetzt; wenn eine junge Frau auf den Hof kam, durch eine moderne Küche mit
Elektroherd, Kühlschrank und Gefriertruhe.